Die Zuständige Stelle nach § 73 Berufsbildungsgesetz
Zu den Aufgaben der Zuständigen Stelle gehört die hessenweite Beratung und Überwachung in allen berufsbildungsrechtlichen Angelegenheiten der nachfolgend genannten Ausbildungsberufe sowie der beruflichen Fortbildung. Dieses Spektrum reicht von der Eignungsfeststellung der Ausbildenden, über die Prüfung und Registrierung der Ausbildungsverträge bis hin zur Durchführung der Prüfungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ausschüssen, den Berufsschulen sowie den Verwaltungsseminaren.
Das Dezernat 21 des Regierungspräsidiums Gießen betreut die Ausbildungsberufe
Verwaltungsfachangestellte/-r,
Fachangestellte/-r für Bürokommunikation und
Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste