Die Fortbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in stellt praktisch die Meisterprüfung für die Verwaltungsberufe dar. Deshalb wird als Voraussetzung grundsätzlich eine dreijährige Ausbildung in einem Verwaltungsberuf verlangt. Auf der Basis dieser fundierten Erstausbildung in Verbindung mit einer danach gesammelten beruflichen Erfahrung findet der Vorbereitungslehrgang in der Regel einmal wöchentlich statt, so dass das persönliche Aufgabengebiet in der Beschäftigungsbehörde während der Fortbildung weiterhin wahrgenommen werden kann.
Der Lehrgang schließt nach etwa zweieinhalb Jahren mit der staatlichen Prüfung ab. Derzeit umfasst dieser Fortbildungslehrgang 800 Unterrichtsstunden, die an den Verwaltungsseminaren des Hessischen Verwaltungsschulverbandes angeboten werden.
Eine Lehrgangsteilnahme ohne vorherige Prüfungszulassung durch die Zuständige Stelle ist nicht möglich!
Die Prüfungsteilnahme ist gebührenfrei, die Gebühren für die Lehrgangsteilnahme richten sich nach den Festsetzungen des Hessischen Verwaltungsschulverbandes.
Die folgenden Links führen zur Seite des Hessischen Verwaltungsschulverbandes und enthalten Informationen zu den Lehrgängen. Weitere Informationen der Zuständigen Stelle (Formulare, Merkblätter, Rechtsgrundlagen) finden Sie in der linken Navigation.