Zu unseren Aufgaben im Bereich Chemikalien sowie Pflanzenschutzmittel und Arzneimittel gehören:
die Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP). Die Gute Laborpraxis (GLP) ist ein weltweit anerkanntes Qualitätssicherungssystem, das die internationale gegenseitige Anerkennung von Stoffdaten im Zulassungsverfahren für Chemikalien, Pflanzenschutzmittel und Arzneimittel (nicht-klinische Prüfungen) sicherstellt.
die Prüfung und Ausstellung von Zeugnissen über das Vorliegen der Sachkunde nach der Chemikalien-Verbotsverordnung. Die Sachkunde ist eine Voraussetzung, um giftige oder sehr giftige Stoffe an den Verbraucher abgeben zu dürfen.