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Sozialversicherung

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Die Aufgaben der Abteilung III des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen bestehen in der Überwachung der „Sozialversicherung“.

Die Sozialversicherung als Solidargemeinschaft trägt zur Aufgabe bei, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Leistungen und sonstigen Ausgaben der Kranken- und Pflegekassen werden durch Beiträge finanziert. Dazu entrichten die Mitglieder und die Arbeitgeber Beiträge, die sich in der Regel nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder richten. Das Bundesversicherungsamt und die für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder haben mindestens alle fünf Jahre die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der ihrer Aufsicht unterstehenden Krankenkassen gemäß § 274 Sozialgesetzbuch Teil 5 (SGB V) zu prüfen. Gleiches gilt für die bei den Krankenkassen angesiedelten Pflegekassen, § 46 Abs. 6 SGB XI. Diese Aufgabe wird in Hessen durch die Abteilung III „Krankenversicherung“ des HLPUG wahrgenommen.

Darüber hinaus wird zwischen den Krankenkassen jährlich ein Risikostrukturausgleich durchgeführt. Mit dem Risikostrukturausgleich werden die finanziellen Auswirkungen von Unterschieden in der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder, der Zahl der Versicherten und der Verteilung der Versicherten auf nach Alter und Geschlecht getrennte Versichertengruppen (§ 267 Abs. 2 SGB V) zwischen den Krankenkassen ausgeglichen.
Die Prüfung des Risikostrukturausgleichs in dreijährigem Turnus obliegt ebenfalls dem HLPUG.


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