Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die sich auf benachbarte Länder oder Planungsregionen auswirken können, sind mit ihnen abzustimmen. Ziel der gegenseitigen Beteiligung ist es, frühzeitig Informationen über grenzüberschreitende raumbedeutsame Planungen zu erhalten, Konflikte zu erkennen und gemeinsam zu abgestimmten Lösungen zu gelangen.
Das Regierungspräsidium beteiligt die oberen Landesplanungsbehörden der beiden anderen hessischen Planungsbehörden sowie diejenigen der angrenzenden Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Umgekehrt beteiligen auch diese Planungsträger das Regierungspräsidium.
Die Beteiligung erstreckt sich auf die Aufstellung des Regionalplans sowie auf landesplanerische Verfahren.