Der Regionalplan formuliert Ziele und Grundsätze für etwa die nächsten 15 Jahre. Er ist jedoch innerhalb von 8 Jahren nach Inkrafttreten an veränderte Verhältnisse anzupassen (Neuaufstellung).
Die 8-jährige Aufstellfrist gliedert sich in folgende Phasen:
Evaluierung des derzeitigen Regionalplans Mittelhessen 2001;
Informationsgewinnung, Erfassung von Zielen und Konzepten der Kommunen und Fachverwaltungen, Einbeziehung von Expertenmeinungen und Interessenverbänden;
Erfassung von Tatbeständen und Entwicklungstendenzen, ihre Bewertung sowie Erarbeitung von Szenarien, Regionalanalyse;
Erarbeitung von Grundsatzpapieren zu den Inhalten des neuen Regionalplans;
Beschluss durch die Regionalversammlung;
Erabeitung des Regionalplan-Entwurfs mit Entwurf des Umweltberichts; *)
Informationsgewinnung, räumliche und sachliche Konkretisierungen durch die Geschäftsstelle (zugleich Obere Landesplanungsbehörde);
Abstimmung innerhalb des Regierungspräsidiums;
Beratung durch die Regionalversammlung;
Einarbeitung der Beratungsergebnisse (Beschlüsse der Regionalversammlung);
Anhörung und Beteiligung (Offenlage) zum Planentwurf einschließlich Entwurf des Umweltberichts;
Aufbereitung der Anhörungsergebnisse;
Abstimmung im Regierungspräsidium;
Beratung und Beschluss der Anhörungsergebnisse durch die Regionalversammlung; ggf. Beschluss, den Regionalplan dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zur Genehmigung vorzulegen;
u. U. erneute Offenlage, Aufbereitung, Beratung usw.;
Einarbeitung der Beratungsergebnisse und Vorlage beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.
*) Der Regionalplan entspricht dem vormaligen Regionalen Raumordnungsplan (ROP). Die Landesregierung hat innerhalb von 6 Monaten über die Genehmigung des Regionalplans zu entscheiden.