Die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel befassen sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts.
In diesem Rahmen obliegt ihnen insbesondere die Fachaufsicht über die Ausländerbehörden.
Darüber hinaus sind die Regierungspräsidien zuständig für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei abgelehnten Asylbewerbern und die Gewährung von Rückkehrhilfen.