Eine Werkstatt für behinderte Menschen hat die zentrale Aufgabe, Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben einzugliedern. Dieses Ziel erfordert von den verantwortlichen Fachkräften eine hohe berufsfachliche Qualifikation und besondere arbeitspädagogische Fähigkeiten.
Auf der Grundlage der Bundesverordnung vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S.1239) hat die Zuständige Stelle beim Regierungspräsidium Gießen eine Prüfungsordnung erlassen, nach der seit Herbst 2005 landesweite Prüfungen zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen abgenommen werden.
Regelmäßig geht der Prüfungsteilnahme ein Lehrgangsbesuch bei einem hessischen Bildungsträger voraus.
Für die Zulassung zur Prüfung sind ein Antrag und die vorherige Zahlung der Prüfungsgebühr erforderlich.