Der anerkannte Ausbildungsberuf Fachangestellte/-r für Bürokommunikation ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Bürowirtschaft und kaufmännische Verwaltung zugeordnet.
Der Monoberuf ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen wird über eine regelmäßige Dauer von drei Jahren ausgebildet.
Die Ausbildung richtet sich vor allem nach folgenden Rechtsvorschriften:
Verordnung vom 12. März 1992 (BGBl. I S.507), geändert am 21. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2066),
Rahmenlehrplan vom 10. April 1992 ( Bundesanzeiger Nr. 128 a vom 14. Juli 1992).
Aktuelle Information:
Der Ausbildungsberuf Fachangestellte/-r für Bürokommunikation soll neu geordnet und mit den beiden Büroberufen der Privatwirtschaft zu einem gemeinsamen Büroberuf des öffentlichen Dienstes und der gewerblichen Wirtschaft zusammengefasst werden. Favorisiert wird derzeit ein Modell einer gemeinsamen zweijährigen Grundausbildung mit anschließender Spezialisierung durch Wahlqualifikationen. Im letzten Ausbildungsjahr können dann die speziellen Inhalte der öffentlichen Verwaltung in besonderem Maße vermittelt werden.
Da gegenwärtig (1. September 2008) das Antragsgespräch der Sozialpartner zum offiziellen Auftakt des Verfahrens noch nicht stattgefunden hat, ist frühestens zum Ausbildungsjahr 2010/11 mit einer Neuregelung zu rechnen. Erfahrungsgemäß werden dann für laufende Ausbildungsverhältnisse auch optional Umstellungsmöglichkeiten angeboten.
Deshalb können weiterhin uneingeschränkt Ausbildungsverträge im Ausbildungsberuf Fachangestellte/-r für Bürokommunikation abgeschlossen werden.
Die folgenden Links führen zur Seite des Hessischen Verwaltungsschulverbandes und enthalten Informationen zu den Lehrgängen. Weitere Informationen der Zuständigen Stelle (Formulare, Merkblätter, Rechtsgrundlagen) finden Sie in der linken Navigation.